Hochvoltschulung für Kfz-Mitarbeiter: Pflicht und Notwendigkeit
Elektrofahrzeuge boomen - neue Herausforderungen für Kfz-Werkstätten.
Die rasante Verbreitung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen bringt neue Herausforderungen für Kfz-Werkstätten mit sich. Um die Sicherheit von Mitarbeitern und Fahrzeugen zu gewährleisten, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Richtlinie "DGUV Information 209-093" veröffentlicht. Diese regelt die Qualifizierung von Kfz-Mitarbeitern für Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen.
Pflichtfortbildung: Unterweisung der Stufe 1S
Alle Mitarbeiter, die allgemeine Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen durchführen, müssen eine Unterweisung der Qualifizierungsstufe 1S "Fachkundig unterwiesene Person (FuP)" absolvieren. Diese Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, erneuert werden. Eine Dokumentation der Unterweisung ist zwingend erforderlich.
Erst nach Unterweisung: Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen erlaubt
Nur als fachkundig unterwiesene Personen dürfen allgemeine Arbeiten am Fahrzeug durchführen, die nicht direkt das Hochvoltsystem betreffen.
Dazu zählen beispielsweise:
- Karosseriearbeiten
- Öl- und Radwechsel
- Arbeiten an der konventionellen Bremsanlage in der Nähe von Radnabenmotoren
- Arbeiten neben den Hochvolt-Leitungen an Lenkung, Verbrennungsmotor und Achsen
- Arbeiten am konventionellen Bordnetz (bis 30 V AC und 60 V DC)
- Handlungsfähigkeit für die Zukunft der Elektromobilität
Die Vielfalt an neuen Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben und Technologien macht die Fahrzeugsysteme komplexer und erfordert Handlungsbedarf in Bezug auf Instandsetzung, Fehlersuche und Reparaturen. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen für die Instandsetzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben in ihren Werkstätten die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine wirksame Erste Hilfe treffen.
Die DGUV-Information 209-093: Ein Leitfaden für die sichere Arbeit an Hochvoltfahrzeugen
Die DGUV-Information 209-093 "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen" erläutert ausschließlich Sicherheitsanforderungen, die das Verhalten der Versicherten betreffen. Sie bietet Betrieben mehr Klarheit und Handlungsanleitungen für Arbeiten an Elektro- und Hybridfahrzeugen.
Fazit: Mit der richtigen Qualifizierung für die Zukunft gerüstet
Die DGUV 209-093 bietet einen klaren Rahmen für die Qualifizierung von Kfz-Mitarbeitern, die an Hybrid- und Elektrofahrzeugen arbeiten. Durch die Einhaltung der in dieser Richtlinie festgehaltenen Stufen können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter sicher und effizient arbeiten und Ihr Unternehmen vor Unfällen und Sachschäden schützen.
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