Was darf man mit HV2?

Arbeiten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen: Welche Qualifikation ist für was erforderlich?

 

Die wachsende Zahl von Hybrid- und Elektrofahrzeugen auf den Straßen bringt neue Herausforderungen für Kfz-Werkstätten mit sich. Um die Sicherheit von Mitarbeitern und Fahrzeugen zu gewährleisten, müssen Mitarbeiter, die an diesen Fahrzeugen arbeiten, über die entsprechenden Qualifikationen verfügen.

 

Die Berufsgenossenschaft bzw. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV definiert drei Qualifikationsstufen für Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen:

 

Stufe 1: Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

 

Tätigkeiten:

Allgemeine Service- und Reparaturarbeiten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen, die nichts mit der Hochvolt-Anlage zu tun haben (z. B. Räderwechsel)

Demontage von HV-Komponenten aus einem spannungsfrei geschalteten HV-System (unter Aufsicht einer Fachkraft nach Q2)

Qualifikation:

Unterweisung durch eine Elektrofachkraft

Kenntnisse über elektrotechnische Gefahren im Zusammenhang mit der HV-Anlage

 

Stufe 2: Fachkraft für das Arbeiten an HV-eigensicheren Anlagen

 

Tätigkeiten:

Arbeiten an der HV-Anlage im spannungsfreien Zustand (z. B. Austausch von Komponenten wie dem Klimakompressor oder der Leistungselektronik)

Deaktivierung des HV-Systems (Service-Disconnect)

Qualifikation:

Qualifizierungslehrgang zum "Fachkraft für das Arbeiten an HV-eigensicheren Anlagen" (z. B. bei der WM SE)

Kenntnisse über die Arbeit an Hochvolt-Systemen im spannungsfreien Zustand

 

Stufe 3: Fachkraft für Arbeiten an Hochvolt-Systemen unter Spannung

 

Tätigkeiten:

Arbeiten an der HV-Anlage unter Spannung (z. B. Batteriereparatur, komplexe Fehlersuche)

Qualifikation:

Qualifizierungslehrgang zum "Fachkraft für Arbeiten an Hochvolt-Systemen unter Spannung" (z. B. bei der WM SE)

Umfassende Kenntnisse über die Arbeit an Hochvolt-Systemen unter Spannung

Spezialisierung auf Arbeiten an HV-Systemen

Welche Qualifikation benötige ich?

 

Die erforderliche Qualifikationsstufe hängt von den Arbeiten ab, die Sie an Hybrid- und Elektrofahrzeugen durchführen möchten.

 

  • Stufe 1: Diese Stufe ist ausreichend für allgemeine Service- und Reparaturarbeiten, die nicht mit der Hochvolt-Anlage zu tun haben.
  • Stufe 2: Diese Stufe ist erforderlich, wenn Sie Arbeiten an der HV-Anlage im spannungsfreien Zustand durchführen möchten.
  • Stufe 3: Diese Stufe ist nur für Spezialisten erforderlich, die an der HV-Anlage unter Spannung arbeiten müssen.

 

Zusätzliche Hinweise:

 

Die Unterweisung nach Qualifizierungsstufe 1 kann ein Kfz-Betrieb auch intern vornehmen.

Die Qualifizierungslehrgänge für die Stufen 2 und 3 werden von verschiedenen Anbietern angeboten.

Die Arbeit an Hochvoltfahrzeugen ist mit besonderen Gefahren verbunden. Es ist daher wichtig, dass Sie die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten und nur mit der erforderlichen Qualifikation arbeiten.

 

Fazit:

 

Die Qualifizierung für Arbeiten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit im Kfz-Gewerbe. Durch die Einhaltung der in der DGUV 209-093 festgehaltenen Qualifikationsstufen können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter sicher und effizient arbeiten und Ihr Unternehmen vor Unfällen und Sachschäden schützen.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0