Als Unternehmer sind sie für die Arbeitssicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Die Einführung der Hochvolttechnik der Elektroautos unterliegt der gleichen gesetzlichen Regelungen wie allen bereits bekannten Techniken in ihrem betrieblichen Alltag im Autohaus und Kfz-Werkstatt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen können sie in 3 Hauptgruppen unterteilen.
- Gesetze
- Verordnungen
- Richtlinien
Die Gesetze werden vom Staat erlassen und sind zwingend einzuhalten. Über allem steht zunächst das Grundgesetz. Der Artikel 2 “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit” ist die oberste Leitlinie zur Ausgestaltung der Arbeitssicherheit. Ihre Mitarbeiter haben das Recht sicher in ihrem Unternehmen zu arbeiten. Zur weiteren Konkretisierung gibt es in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz, in dem explizit auf die Details und die Definition der Arbeitssicherheit eingegangen wird.
Konkret: Niemand darf bei der Arbeit einen Stromschlag durch die Elektroauto bekommen.
Im zweiten Step nach den Gesetzen stehen die Verordnungen und Vorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung. Die Verordnungen regeln die Schutzkonzepte der verwendeten Arbeitsmittel. Z.B. der korrekte Umgang mit Gefahrstoffen oder die maximale Belastung durch UV-Strahlen oder Umgebungsgeräusche.
Konkret: Bei Arbeiten innerhalb der HV-Batterie stehen persönliche Schutzausrüstungen wie Schutzbrillen, HV-Handschuhe zur Verfügung.
Im dritten Step haben die Berufsgenossenschaften, die unter der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengefasst sind, branchenspezifische Vorschläge zur Umsetzung der Arbeitssicherheit erstellt. Diese Vorschläge (für HV die neue DGUV 209-093) sind keine Gesetze sondern ein sogenannter “Goldstandard” zur Vermeidung von Unfällen im Betrieb.
Konkret: Wer darf wie die Spannungsfreiheit eines Elektroautos prüfen und die anschließende Arbeiten freigeben.
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